Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten teilweise anteilig von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. In welchem Rahmen und ob das geschieht, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Für die Erstattung benötigen Sie zum Zeitpunkt der Behandlung ein Privatrezept für Osteopathie, dass Ihnen ein Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.) ausstellen kann.
Unabhängig von der Rückerstattung Ihrer Krankenkasse rechne ich den Termin direkt mit Ihnen ab.
